Gewerbeabfall ist ein Sammelbegriff für alle Abfälle, die im Rahmen gewerblicher, industrieller oder öffentlicher Tätigkeiten anfallen – etwa in Handwerksbetrieben, Produktionsstätten, Büros, Dienstleistungsunternehmen, Geschäften, Lagerhallen, Gastronomiebetrieben oder Bildungseinrichtungen.
Diese Abfälle können sehr unterschiedlich ausfallen: Zum einen gehören dazu haushaltsähnliche Abfälle, wie Papier, Kartonagen, Verpackungen, Kunststoffe oder Glas, die auch in Privathaushalten vorkommen. Zum anderen entstehen betriebstypische Abfälle, etwa durch Produktionsprozesse, Lagerarbeiten, Montage, Rückbau, Büroalltag oder Reinigungsmaßnahmen. Dazu zählen etwa Holzreste, Textilien, Schaumstoffe, Kabel, Kunststoffe, Metalle oder sperrige Einrichtungsgegenstände.

Eine Entsorgung von Gewerbeabfall wird dann erforderlich, wenn solche Abfälle regelmäßig oder in größeren Mengen anfallen, für die keine haushaltsübliche Mülltonne ausreicht. Etwa beim Umbau eines Ladengeschäfts, bei der Auflösung eines Betriebs, im laufenden Betrieb einer Gastronomie oder bei Reinigungen nach Veranstaltungen. Auch bei saisonalem Verpackungsanfall, z. B. im Einzelhandel oder in der Logistik, fallen regelmäßig größere Mengen an Gewerbeabfällen an, die fachgerecht entsorgt werden müssen.

Für Gewerbeabfälle gilt in Deutschland die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Diese schreibt vor, dass Abfälle möglichst sortenrein und getrennt gesammelt werden müssen – etwa Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe, Holz –, um eine hochwertige stoffliche oder energetische Verwertung sicherzustellen. Die Vermischung von verwertbaren mit nicht verwertbaren Abfällen ist grundsätzlich unzulässig und kann nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, die ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung nachweisbar zu dokumentieren. Dies kann zum Beispiel durch Wiegescheine, Entsorgungsnachweise, Begleitscheine oder ein Betriebstagebuch erfolgen. Auf Nachfrage müssen diese Nachweise den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Die Dokumentation dient der rechtlichen Absicherung des Betriebs und hilft, Transparenz in der Abfallbewirtschaftung sicherzustellen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Nachforderungen durch die Aufsichtsbehörden.
In Gewerbeabfällen finden sich häufig Komponenten wie Papier, Karton, Verpackungsfolien, Glas, Metalle, Kunststoffe, Holz oder Bioabfälle. Auch spezielle Abfälle aus Produktion, Reparatur oder Handwerk fallen darunter, solange sie nicht bereits unter spezielle Gesetze (z. B. Elektroaltgeräte, gefährliche Abfälle) fallen.
Gefährliche Abfälle – etwa Lacke, Lösungsmittel, chemische Reststoffe, Asbest – sind separat zu erfassen und unterliegen strengeren Entsorgungsregeln. Eine detaillierte Aufstellung der zulässigen und unzulässigen Materialien finden Sie in der Sortenbeschreibung für Gewerbeabfall, die Sie hier herunterladen können.

Die Entsorgung von Gewerbeabfall erfolgt in der Regel über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe. Diese stellen je nach Abfallart geeignete Behälter, Container oder Presssysteme bereit, die am Betriebsstandort befüllt und nach Absprache abgeholt werden. Anschließend wird der Abfall in Sortier- und Aufbereitungsanlagen behandelt: Verwertbare Materialien wie Papier, Kunststoffe, Metalle oder Holz werden separiert und dem Recycling zugeführt, während nicht verwertbare Reste thermisch verwertet oder deponiert werden. Kleinere Mengen bestimmter Abfälle – etwa Pappe, Verpackungen oder Elektroaltgeräte – können je nach Kommune auch zu Recyclinghöfen oder speziellen Sammelstellen gebracht werden. In einigen Fällen besteht zudem eine Pflicht zur Rückgabe über Rücknahmesysteme oder Hersteller (z. B. bei Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen).

Eine sorgfältige Trennung nach Materialarten erhöht die Recyclingfähigkeit und reduziert Entsorgungskosten. Werden Abfälle vermischt oder falsch klassifiziert, kann dies zu Abweisungen, Nachforderungen oder Bußgeldern führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten schützt das Unternehmen zudem vor Haftungsrisiken und erhöht die Transparenz bei der Abfallwirtschaft.