Selbstladefahrzeug für Bauschutt unbekannten Alters

Selbstladefahrzeug für Bauschutt unbekannten Alters
Abmessungen (L x B x H)
7,90 x 2,55 x 4,00 m
  • An- und Abfahrt
  • Aufnahme des Abfalls mit Greifschaufel
  • Entsorgung des Abfalls

Welche Menge möchten Sie entsorgen?

Um Verfügbarkeit und Preis dieses Artikels bestimmen zu können, geben Sie bitte die PLZ Ihres Lieferorts ein:
Artikel-Nr.: S1001UA.SLST-KBB101P
Was darf rein?
  • Betonbruch
  • Fliesen und Kacheln
  • Keramik (z.B. Toiletten, Waschbecken)
  • Porzellan
  • Ziegelsteine
  • Steinabbruch und Natursteine
  • Mörtel- und Putzreste
  • Dachpfannen

Es gelten zusätzlich unsere Hinweise unten zur gesetzlichen Regelung der Bauschutt-Entsorgung!

Was darf nicht rein?
  • Bauschutt mit Anhaftungen (z.B. Ölpapier, Schwarzanstrich, PVC, Styropor, Mineralwolle)
  • Gipshaltige Abfälle
  • Bodenaushub
  • Betonteile größer 60 cm
  • Porenbeton
  • Schornsteinschutt
  • Holz
  • Folien
  • Metalle
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Styropor
  • Heraklit
  • Eternit
  • Gefährliche Abfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
  • Straßenaufbruch, teerhaltig oder teerfrei
  • Estrich mit Kleber o. a. Beschichtungen
  • Asbest
  • Gussasphalt
Weitere Hinweise

Wichtige gesetzliche Regelung zur Bauschutt-Entsorgung

Seit dem 01.04.2025 sind alle Entsorgungsfachbetriebe verpflichtet, die Bauschuttentsorgung gemäß den Vorgaben der LAGA M23 anzupassen. In dieser geht es um die Asbestfreiheit von Bauschutt. 

Sie müssen Ihren Abfall als Bauschutt unbekannten Alters entsorgen, wenn 

  • es sich NICHT um eine Monocharge nicht asbestverdächtiger Baustoffe handelt (als asbestfrei gelten in der Regel Monochargen aus zum Beispiel Dachziegel, Pflastersteine, Ziegelbruch unverputzt), ODER wenn

  • der Bauschutt aus einem Objekt kommt, das vor Oktober 1993 errichtet wurde, ODER wenn

  • KEINE Asbestanalyse vorliegt, ODER wenn

  • KEIN Schadstoffgutachten für das Objekt vorliegt, ODER wenn

  • KEINE dokumentierte Schadstoffsanierung durchgeführt wurde.

Wenn eine dieser Regelungen jedoch zutreffen für Ihr Vorhaben, können Sie den Abfall als Sorte "Bauschutt" bzw. "Ziegelschutt" entsorgen.

Hinweise zur Aufnahme von losem Abfall durch das Selbstladefahrzeug

Unsere Kranfahrzeug ist mit einem Ladegreifer und einer Ladefläche ausgestattet (siehe auch Abbildung). Dies ermöglicht es, dass loser Abfall bequem von Ihrem Grundstück direkt aufgenommen und verladen werden kann. Sie benötigten somit keinen Abfallcontainer für die Entsorgung.

Bitte beachten Sie aber, dass wir den Abfallort nicht besenrein hinterlassen können. Weiterhin ist es uns aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt, den Abfall über fremde und leicht zu beschädigende Objekte zu heben (bspw. Autos).

Bitte beachten Sie weitergehend auch die allgemeinen Hinweise zu unseren Kranfahrzeugen.

Hinweise zu unseren Kranfahrzeugen

Unsere Kranfahrzeuge verfügen über einen beweglichen Arm zum Auf- und Abladen. Daher können wir Abfälle auch über Hecken, Zäune oder Ähnlichem heben. Bitte beachten Sie, dass dieses nur bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 m. und einer maximalen Entfernung von 7 m. möglich ist.

Eine Gehwegüberfahrt und eine einwandfreie Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für unsere Fahrzeuge wird vorausgesetzt. Für Schäden an Gehwegüberfahrten oder sonstigen Flächenbefestigungen übernehmen wir keine Haftung. Ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Amt (Gemeinde oder Bezirk) einzuholen.

Sollten Sie sich im Vorwege unsicher sein, dann kontaktieren Sie uns vorher gerne.

Vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten!

Zusatzkosten können in Form von Wartezeiten oder Fehlfahrten entstehen.

Daher achten Sie bitte darauf, dass

  • unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Stellplatz fahren können

  • Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,50 m. und eine Einfahrtshöhe von mindestens 4,00 m

  • das Containerfahrzeug einen festen Untergrund zum Auf- und Abladen des Abfalls benötigt

  • der Fahrzeugstellplatz ausreichend Platz bietet (Fahrzeuggrößen entnehmen Sie bitte der Abbildung)

  • bei der Anfahrt der Stellplatz für unser Fahrzeug frei zugänglich ist, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen


Unnötige Zusatzkosten:

Vergebliche An- und Abfahrt: 42,25 €
Wartezeit: 54,74 € je angefangene ½ Stunde

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter 04191 - 932 932 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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