Baumschnitt im Januar und Februar

Ein pflegender Baumschnitt soll ein gesundes Baumwachstum sowie eine reiche Ernte anregen. Die Massnahme erfolgt idealerweise an einem trockenen Wintertag nach den härtesten Frostperioden. Dabei sollte es wärmer als -5° C sein, da die Wundheilung des Baumes bei niedrigen Temeperaturen zu schlecht ist und der Baum Schäden davontragen kann.

Zu beachten ist das Bundesaturschutzgesetz. Die einheiltliche Regelung besagt, dass vom 01. März bis 30. September ein Schutzzeitraum besteht, in dem ein Fäll- und Schnittverbot gilt. So sollen beispielsweise Äpfel-, Birnen- und Pflaumenbäume von Januar bis Ende Feburar einen pflegenden Schnitt erhalten. Das anfallende Astgut können Sie bequem als Grün-/Gartenabfall entsorgen.

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