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        <name>Brockmann Shop</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-06-06T06:39:17+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Styropor/Styrodur Dämmung mit HBCD?</title>
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                                            Styropor/Styrodur mit HBCD-haltigem Flammschutz ist grundsätzlich getrennt zu halten
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                <![CDATA[
                 HBCD-haltiges Styropor/Styrodur unterliegt der POP-Verordnung, die zum 01.08.2017 den Umgang mit diesem Stoff regelt. HBCD ist eine Abkürzung für HexaBromCyclo-Dodecan. In oder an Gebäuden wurden Dämmplatten aus Styropor/Styrodur mit dieser Chemikalie behandelt, um die Entflammbarkeit gering zu halten. Diese HBCD-haltigen Dämmplatten (in verschiedensten Farben) sind sowohl beim Rückbau als auch bei der Abfuhr umwelt- und arbeitsschutzrechtlich unbedenklich. Es entstehen weder krebserregende, lungengängige Stäube wie bei Asbest noch löst sich HBCD wegen der geringen Wasserlöslichkeit bei Regen aus den Dämmplatten. 
 Wie gefährlicher Abfall, wird HBCD-haltiges Styropor/Styrodur grundsätzlich getrennt gehalten und mit einem Entsorgungsnachweis und Begleitpapieren abgefahren. 
 Neueres Material ist meist HBCD-frei, dann entfällt auch die Nachweispflicht. Genaue Informationen erhalten Sie diesbzüglich vom jeweiligen Hersteller, ebenso ist es möglich, ein Analyselabor mit einer enstprechenden Untersuchung zu beauftragen.  Rufen Sie uns gern bei Fragen zu diesem Thema an.  
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                            <updated>2018-01-15T09:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Achtung bei der Entsorgung von Deckenplatten</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Deckenplatten enthalten oft Künstliche Mineralfasern (KMF)
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                <![CDATA[
                 Deckenplatten oder auch Akustikdämmplatten bestehen oftmals aus Mineralwolle, die zusammen mit Füllstoffen und entsprechenden Bindemitteln in Form gespresst worden sind. 
 Die Mineralfaserhaltigen Platten sind somit als  Mineralfaserdämmung  generell separat zu halten und in extra dafür vorgesehene Big Bags zu verpacken. 
 Sollte es sich dabei um Platten mit Herstellungsdatum vor dem Jahr 2000 handeln, ist der Abfall automatisch als gefährlich einzustufen und und mit einem Entsorgungsnachweis und entsprechenden Begleitpapieren zu fahren. Sollten Sie Fragen hierzu haben,  stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.  
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                            <updated>2018-01-10T09:15:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Warum nicht alle Steine als Bauschutt zu entsorgen sind</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Belastete Materialen gehören nicht in den Bauschutt
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                <![CDATA[
                 Unter dem Begriff Bauschutt verstehen viele Abfallerzeuger jegliche Art von mineralischem Abfall. Es gibt jedoch eine Vielzahl von mineralischen Abfällen, die eben doch nicht als verwertbarer Bauschutt entsorgt werden können. Relativ häufig fallen z. B. Steine vom Schornstein an oder Estrichböden, die mit Ölpapier beschichtet sind. Ebenso Steine, die mit asbesthaltigem Kleber oder schwarzen Anstrichen versehen worden sind, fallen nicht unter die Katergorie des verwertbaren Bauschuttes. In solchen Fällen ist eine Analytik des Materials nowendig, damit je nach Schadstoff-Belastung der richtige Entsogungsweg gewählt werden kann.  Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen hierzu.  
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                            <updated>2018-01-08T13:20:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Porenbeton/Ytong gehört nicht zum Bauschutt</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Porenbeton bzw. Ytong gehört nicht in einen sortenreinen Bauschuttcontainer
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                <![CDATA[
                 Wie es die Überschrift schon verrät, möchten wir heute ein wenig über Ytong erzählen und aufklären warum man Porenbeton bzw. Ytong-Steine nicht mit reinem Bau- und Ziegelschutt vermischen sollte. Bei Porenbeton oder Gasbeton handelt es sich um ein sehr poröses Material, das keine Gesteinskörnung wie Sand oder Kies enthält und leider auch nichts mit Beton zu hat. Dementsprechend lässt sich Porenbeton auch nicht zu Recyclingmaterialien weiter verarbeiten, insofern bleibt für dieses nicht recyclingfähige Material z. Z. nur die teure Deponierung. Bei der Bezeichnung Ytong handelt es sich lediglich um einen benutzen Markennamen. In der Entsorgung empfiehlt es sich unbedingt den verwertbaren Bauschutt sortenrein zu erfassen, um Entsorgungskosten so gering wie möglich zu halten. Porenbeton bzw. Gasbeton kann sortenrein unter dem Oberbegriff  Gipsbaustoffe  erfasst werden oder auch anteilig im  gemischten Baustellenabfall  enthalten sein.  Rufen Sie uns gern bei weiteren Fragen zu diesem Thema an.  
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                            <updated>2018-01-05T15:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Bodenabfuhr - manchmal einfach zu schwer</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Bei der Abfuhr von Boden auf zulässige Gewichte achten
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                <![CDATA[
                 Jeder, der schon einmal  Boden  umgeschaufelt hat, weiss wie schwer das ist. Bei der Containerabfuhr ist es wichtig, dass zulässige Gesamtgewichte nicht überschritten werden und dewegen kann man Container mit besonders schweren Abfällen gelegentlich nicht bis zur Ladekante befüllen. Bei Absetzcontainern beträgt die maximale Zuladung ca. 6 to, bei den grösseren Abrollcontainer ca. 10 to. Diese Gewicht wird bei der Übernahme von Boden leider schon erreicht, bevor der Container ganz befüllt ist. Lassen Sie sich hierzu gern von unseren Mitarbeitern beraten. 
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                            <updated>2017-12-22T08:15:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Schwergewichte</title>
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                                            Beladene LKW&#039;s können ziemlich schwer sein.
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                <![CDATA[
                 LKW&#039;s und vor allem LKW&#039;s mit Anhänger sind keine Leichtgewichte. Ein vollbeladener LKW kann so schnell mal bis zu 40 Tonnen auf die Waage bringen. Da wundert es nicht, dass Straßen, Einfahrten und Gehwege hohen Belastungen ausgesetzt sind, wenn darüber ein vollbeladener LKW fährt.&amp;nbsp; 
 So kommt es leider auch manchmal vor, dass diese den Belastungen irgendwann nicht mehr standhalten können und so unschöne Schäden entstehen können, wie das nebenstehende Beispiel zeigt. 
 Daher ist es unser Anliegen, Sie im Vorwege darauf aufmerksam zu machen, sodass Sie die Gefahren für Ihre Auffahrt etc. nicht unterschätzen. 
 Aber auch vollbeladene Container können ein sehr hohes Gewicht erreichen und so Schäden auf Ihrem Grundstück hinterlassen. Oftmals hilft es hier schon, wenn Sie ein paar einfache Holzbretter oder Vergleichbares zwischen Containerfüßen und Bodenbelag legen. 
 Seien Sie also informiert und vorbereitet, sodass die Containerstellung keine negativen Folgen mit sich nachzieht. 
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                            <updated>2017-12-21T11:00:00+01:00</updated>
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