Unter dem Begriff Bauschutt verstehen viele Abfallerzeuger jegliche Art von mineralischem Abfall. Es gibt jedoch eine Vielzahl von mineralischen Abfällen, die eben doch nicht als verwertbarer Bauschutt entsorgt werden können. Relativ häufig fallen z. B. Steine vom Schornstein an oder Estrichböden, die mit Ölpapier beschichtet sind. Ebenso Steine, die mit asbesthaltigem Kleber oder schwarzen Anstrichen versehen worden sind, fallen nicht unter die Katergorie des verwertbaren Bauschuttes. In solchen Fällen ist eine Analytik des Materials nowendig, damit je nach Schadstoff-Belastung der richtige Entsogungsweg gewählt werden kann. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen hierzu.
Warum nicht alle Steine als Bauschutt zu entsorgen sind
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