Glaswolle und Steinwolle in BrockBags verpackt
Die Stein- und Glaswolle darf nicht mit anderen Abfallsorten im BrockBag vermischt werden.
Hinweis zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG)
Die Annahme von Mineralfaserabfällen (KMF) und Asbestplatten/-bruch kann nur noch in staubdichten, verschließbaren BrockBags erfolgen. Der BrockBag ist im Leistungsumfang enthalten. Gerne bieten wir Ihnen unseren Versanddienst dafür an, der Ihnen den passenden BrockBag via Post bequem nach Haus liefert. (Siehe BrockBag und Versanddienst)
Die Annahme von gefährlichen Abfällen nach dem KrWG kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Dieser ist im Leistungsumfang enthalten.
BrockBag und Versanddienst
Der spezielle BrockBag für Dämmmaterialien aus künstlichen Mineralfaern (KMF) ist ein sehr stabiler, staubdichter und verschließbarer Sack. Er hat ein Fassungsvermögen von 1 m³ und wiegt im leeren Zustand ca. einen Kilo.
Um Ihnen eine noch bessere Dienstleistung zu bieten, haben wir für Sie einen Versanddienst eingerichtet. Sie sagen uns, wie viele BrockBags Sie benötigen und wir kümmern uns um den Rest. So erfolgt die Lieferung des BrockBags bequem zu Ihnen nach Hause. Den praktischen BrockBag können Sie dann wahlweise direkt befüllen und von uns abholen lassen oder vorgefaltet verstauen und bei Bedarf befüllen – ganz wie es Ihre Zeit und Situation zulässt.
Bitte beachten Sie, dass eine Zustellung des BrockBags nur an gültige Postanschriften und zu zustellbaren Gebieten erfolgen kann. Beispielsweise ist eine Zustellung an Großbaustellen NICHT möglich.
Hinweise zu unseren Kranfahrzeugen
Unsere Kranfahrzeuge verfügen über einen beweglichen Arm zum Auf- und Abladen der Container. Daher können diese auch BrockBags oder 1m³ Container über Hecken, Zäune oder Ähnlichem heben. Bitte beachten Sie, dass dieses nur bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 m. und einer maximalen Entfernung von 7 m. möglich ist. Sollten Sie sich im Vorwege unsicher sein, dann kontaktieren Sie uns vorher gerne.
Vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten!
Zusatzkosten können in Form von Fehlbefülllungen, Wartezeiten, Fehlfahrten oder späteres Containerumsetzten entstehen.
Daher achten Sie bitte darauf, dass
- der BigBag ausschließlich mit den erlaubten Materialen befüllt wird (siehe Infobox „Was darf rein“), denn eine spätere Trennung und Sortierung des Containerinhaltes ist aufwendig
- der BigBag nur so befüllt werden darf, dass der Deckel sich noch schließen lässt, da dieser ansonsten aus Ladungssicherheitsgründen nicht aufgeladen werden darf
- unser Containerfahrzeug problemlos zum gewünschten Stellplatz des Containers fahren kann. Unser Kranfahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,50 m. und eine Einfahrtshöhe von mindestens 4,00 m
- das Containerfahrzeug einen festen Untergrund zum Auf- und Abladen des Containers benötigt
- der Containerstellplatz ausreichend Platz bietet (Containergrößen entnehmen Sie bitte der Abbildung)
- bei der Anlieferung und Abholung der Stellplatz und der Container für unser Fahrzeug frei zugänglich sind, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen
- ein späteres Umsetzten des Containers auf einen anderen Stellplatz mit Zusatzkosten verbunden ist
Unnötige Zusatzkosten:
Vergebliche An- und Abfahrt: 42,25 €
Umsetzen des Containers: 42,25 €
Wartezeit: 54,74 € je angefangene ½ Stunde
Sortieraufwand: 54,74 € je angefangene ½ Stunde
Hinweise Stellplatz des Containers
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie die Containerstellplätze gegen eventuelle Schäden schützen. Ein befüllter Container kann ein hohes Gewicht aufweisen und dementsprechend Schäden hinterlassen. Daher raten wir Ihnen Holzbretter oder Ähnliches bereitzuhalten, die Sie bei der Anlieferung unter den Container als Schutz für Ihren Untergrund legen können.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Beim Aufstellen des Containers auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) muss eine Stellgenehmigung vorliegen.
Für den Kreis Segeberg (außer Norderstedt) hat Brockmann Recycling GmbH entsprechende Stellgenehmigungen - hier benötigen Sie also keine eigene Genehmigung. Bitte beachten Sie jedoch, dass es für diese Stellgenehmigungen Ausnahmen gibt. Daher bitten wir Sie die Hinweise zur Stellgenehmigung zu beachten.
Für alle Containerstandorte außerhalb des Kreises Segeberg benötigen Sie eine eigene Stellgenehmigung. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.
Haben Sie noch Fragen?
Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter 04191 - 932 932 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.