1 cbm BrockBag für Gipshaltige Baustoffe

1 cbm BrockBag für Gipshaltige Baustoffe
Abmessungen (L x B x H)
0,94 x 0,94 x 1,15 m
  • Lieferung BrockBag via Paketzusteller
  • BrockBag (Füllmenge 1000 Liter)
  • Abholen und Entsorgen
Um Verfügbarkeit und Preis dieses Artikels bestimmen zu können, geben Sie bitte die PLZ Ihres Lieferorts ein:
Artikel-Nr.: S0101.BBAGSKBB202C
Was darf rein?
  • Trockenbauelemente ausschließlich aus Gips
  • Gipsputz
  • Rigipsplatten/-reste
  • Gipshaltige Estriche
  • Gipskartonplatten
  • Gipswände
  • Baugips
  • Gipsformteile
  • Gasbeton, Porenbeton
Was darf nicht rein?
  • Gipsbaustoffe mit Anhaftungen
  • Bauschutt
  • Plastik oder PVC
  • Flüssigkeiten
  • Metalle
  • Holz
  • Restmüll
  • Gefährliche Abfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
Weitere Hinweise

BrockBag und Versanddienst

Der BrockBag ist ein sehr stabiler und handlicher Sack für alle ungefährlichen Materialien. Er hat ein Fassungsvermögen von 1 m³ und wiegt im leeren Zustand ca. einen Kilo.

Um Ihnen eine noch bessere Dienstleistung zu bieten, haben wir für Sie einen Versanddienst eingerichtet. Sie sagen uns, wie viele BrockBags Sie benötigen und wir kümmern uns um den Rest. So erfolgt die Lieferung des BrockBags bequem zu Ihnen nach Hause. Den praktischen BrockBag können Sie dann wahlweise direkt befüllen und von uns abholen lassen oder vorgefaltet verstauen und bei Bedarf befüllen – ganz wie es Ihre Zeit und Situation zulässt.

Bitte beachten Sie, dass eine Zustellung des BrockBags nur an gültige Postanschriften und zu zustellbaren Gebieten erfolgen kann. Beispielsweise ist eine Zustellung an Großbaustellen NICHT möglich.

Hinweise zu unseren Kranfahrzeugen

Unsere Kranfahrzeuge verfügen über einen beweglichen Arm zum Auf- und Abladen der Container. Daher können diese auch BrockBags oder 1m³ Container über Hecken, Zäune oder Ähnlichem heben. Bitte beachten Sie, dass dieses nur bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 m. und einer maximalen Entfernung von 7 m. möglich ist. Sollten Sie sich im Vorwege unsicher sein, dann kontaktieren Sie uns vorher gerne.

Vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten!

Zusatzkosten können in Form von Fehlbefülllungen, Wartezeiten, Fehlfahrten oder späteres Containerumsetzten entstehen.

Daher achten Sie bitte darauf, dass

  • der BigBag ausschließlich mit den erlaubten Materialen befüllt wird (siehe Infobox „Was darf rein“), denn eine spätere Trennung und Sortierung des Containerinhaltes ist aufwendig

  • der BigBag nur so befüllt werden darf, dass der Deckel sich noch schließen lässt, da dieser ansonsten aus Ladungssicherheitsgründen nicht aufgeladen werden darf

  • unser Containerfahrzeug problemlos zum gewünschten Stellplatz des Containers fahren kann. Unser Kranfahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,50 m. und eine Einfahrtshöhe von mindestens 4,00 m

  • das Containerfahrzeug einen festen Untergrund zum Auf- und Abladen des Containers benötigt

  • der Containerstellplatz ausreichend Platz bietet (Containergrößen entnehmen Sie bitte der Abbildung)

  • bei der Anlieferung und Abholung der Stellplatz und der Container für unser Fahrzeug frei zugänglich sind, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen

  • ein späteres Umsetzten des Containers auf einen anderen Stellplatz mit Zusatzkosten verbunden ist


Unnötige Zusatzkosten:

Vergebliche An- und Abfahrt: 42,25 €
Umsetzen des Containers: 42,25 €
Wartezeit: 54,74 € je angefangene ½ Stunde
Sortieraufwand: 54,74 € je angefangene ½ Stunde

Hinweise Stellplatz des Containers

Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie die Containerstellplätze gegen eventuelle Schäden schützen. Ein befüllter Container kann ein hohes Gewicht aufweisen und dementsprechend Schäden hinterlassen. Daher raten wir Ihnen Holzbretter oder Ähnliches bereitzuhalten, die Sie bei der Anlieferung unter den Container als Schutz für Ihren Untergrund legen können.

Eine Gehwegüberfahrt und eine einwandfreie Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für unsere Fahrzeuge wird vorausgesetzt. Für Schäden an Gehwegüberfahrten oder sonstigen Flächenbefestigungen übernehmen wir keine Haftung. Ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Amt (Gemeinde oder Bezirk) einzuholen.

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Beim Aufstellen des Containers auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) muss eine Stellgenehmigung vorliegen. 

Für den Kreis Segeberg (außer Norderstedt) hat Brockmann Recycling GmbH entsprechende Stellgenehmigungen - hier benötigen Sie also keine eigene Genehmigung. Bitte beachten Sie jedoch, dass es für diese Stellgenehmigungen Ausnahmen gibt. Daher bitten wir Sie die Hinweise zur Stellgenehmigung zu beachten.

Für alle Containerstandorte außerhalb des Kreises Segeberg benötigen Sie eine eigene Stellgenehmigung. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde.

Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter 04191 - 932 932 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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