Asbest wurde aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit und Festigkeit in der Vergangenheit häufig im Bauwesen eingesetzt. Heute ist bekannt, dass Asbestfasern gesundheitsschädlich sind und schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs verursachen können. Daher ist der Umgang mit asbesthaltigen Materialien streng reglementiert.
Die Entsorgung von Asbest sollte stets von spezialisierten Fachfirmen durchgeführt werden. Diese verfügen über die notwendige Sachkunde gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) und sind mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut. Bei unsachgemäßer Handhabung können gefährliche Fasern freigesetzt werden, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen.
Asbesthaltige Abfälle müssen staubdicht verpackt werden, um eine Freisetzung von Fasern zu verhindern. Hierfür eignen sich spezielle reißfeste und verschließbare Säcke, sogenannte „Big Bags“. Diese gewährleisten einen sicheren Transport zur Entsorgungsstelle.
Unsachgemäßer Umgang oder illegale Entsorgung von Asbest ist strafbar und kann mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist daher unerlässlich, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und bei Unsicherheiten Fachleute hinzuzuziehen.
Die Entsorgung von Asbest erfordert besondere Sorgfalt und sollte ausschließlich von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Durch die Einhaltung der Sicherheits- und Entsorgungsvorschriften schützen Sie sowohl Ihre Gesundheit als auch die Umwelt.
Asbestabfälle dürfen nur auf dafür zugelassenen Deponien entsorgt werden. Einige Wertstoffhöfe nehmen kleinere Mengen asbesthaltiger Abfälle an, jedoch variieren die Annahmebedingungen je nach Region.
Es ist daher ratsam, sich vorab bei der zuständigen Entsorgungsstelle zu informieren.
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