- Aufstellung, Abholung und Vernichtung
- Aktenbehälter steht 7 Kalendertage mietfrei
- ab. 8. Stelltag zzgl. 6,90 € pro Tag
- ganze Ordner
- Papierdokumente
- EDV-Ausdrucke
- sonstige vertrauliche Unterlagen aus Papier
- harte Datenträger wie z.B. Festplatten, CD-ROM's, Disketten, Filme
- Restmüll
- andere Abfälle
Nützliche Info!
In einem 240 Liter Aktenbehälter finden Sie Platz für ca. 30 handelsübliche A4 Ordner. In einem 350 Liter Aktenbehälter finden Sie Platz für ca. 50 handeslübliche A4 Ordner.
Schützen Sie sensible Daten!
Datensicherung ist ein wichtiges Thema und im Bundesdatenschutz (BDSG) geregelt. Nicht ordnungsgemäß vernichtete Daten können große Schäden verursachen und kann sogar strafrechtlich verfolgt werden!
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen mit unserer Aktenvernichtung eine sichere Möglichkeit, ihre vertraulichen Dokumente zu entsorgen. Alle Behälter und Container für die Aktenvernichtung sind abschließbar, sodass im Zeitraum zwischen der Befüllung und der Abholung niemand Zugriff auf Ihre Daten bekommt. Das vertrauliche Material wird anschließend in ausgewählten und dafür zertifizierten Partnerunternehmen geshreddert, verwirbelt und zu Ballen verpresst.
Vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten!
Zusatzkosten können in Form von Fehlbefülllungen, Wartezeiten oder Fehlfahrten entstehen.
Daher achten Sie bitte darauf, dass
- der Aktenbehälter ausschließlich mit den erlaubten Materialen befüllt wird (siehe Infobox „Was darf rein“)
- der Aktenbehälter nur soweit befüllt werden darf, dass er ohne Probleme verschlossen werden kann
- befüllte Aktenbehälter bis zu 100 kg schwer sein können - achten Sie daher auf einen stabilen Untergrund
- bei der Abholung der Aktenbehälter frei zugänglich ist für unser Personal
Unnötige Zusatzkosten:
Vergebliche An- und Abfahrt: 121,26 €
Wartezeit: 54,74 € je angefangene ½ Stunde
Hinweise zum Stellplatz des Aktenbehälters
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie den Stellplatz des Aktenbehälters gegen eventuelle Schäden schützen. Ein befüllter Aktenbehälter kann sehr schwer sein und dementsprechend Schäden hinterlassen. Für den Abtransport muss der Aktenbehälter ebenerdig bereit gestellt sein oder ein geeigneter Fahrstuhl vorhanden sein.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Beim Aufstellen des Containers auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) muss eine Stellgenehmigung vorliegen.
Für den Kreis Segeberg (außer Norderstedt) hat Brockmann Recycling GmbH entsprechende Stellgenehmigungen - hier benötigen Sie also keine eigene Genehmigung. Bitte beachten Sie jedoch, dass es für diese Stellgenehmigungen Ausnahmen gibt. Daher bitten wir Sie die Hinweise zur Stellgenehmigung zu beachten.
Für alle Containerstandorte außerhalb des Kreises Segeberg benötigen Sie eine eigene Stellgenehmigung. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.
Haben Sie noch Fragen?
Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter 04191 - 932 932 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.