AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Brockmann-Shop.de

Inhaltsverzeichnis

Geltungsbereich
Registrierung im Online-Shop
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Subunternehmer
Preise, Zahlungsbedingungen
Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Lieferbedingungen und Abholbedingungen für Abfallbehälter
Lieferbedingungen für den Verkauf von Waren
Eigentumsvorbehalt bei dem Verkauf von Waren
Pflichten des Kunden, Haftung des Kunden, Freistellung
Sach-und Rechtsmängel
Haftung
Datenschutz
Sonstiges

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Online-Shop AGB“ genannt) der Brockmann Recycling GmbH, Heinrich-Brockmann-Str. 1, 24568 Nützen (nachfolgend „Brockmann“ genannt) regeln den Erwerb von Entsorgungsdienstleistungen sowie sonstiger Produkte durch den Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) in dem Online-Shop Brockmann-Shop.de (nachfolgend „Online-Shop“ genannt). Die Online-Shop AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, jedoch nicht gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er keine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist.
1.2. Sämtliche Leistungen von Brockmann, im Rahmen des Online-Shops, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Online-Shop AGB. Einkaufsbedingungen oder anderen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Dies gilt auch, sofern und soweit der Regelungsbereich der Einkaufsbedingungen oder anderen Geschäftsbedingungen des Kunden über den Regelungsbereich dieser Online-Shop AGB hinausgeht.
1.3. Brockmann ist berechtigt, ihre Online-Shop AGB mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung seinen schriftlichen Widerspruch abgesandt hat. Auf diese Folge wird Brockmann den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.
1.4. Diese Online-Shop AGB lassen sich auf der Seite www.brockmann-shop.de abrufen. Über die übliche Funktion des Internetdiensteprogramms (Browser) lassen sich diese Online-Shop AGB ausdrucken oder speichern.
1.5. Die gesetzlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Bestandteil dieses Vertrages und dem Kunden bekannt.

2. Registrierung im Online-Shop

2.1. Die Bestellung von Produkten oder Leistungen über den Online-Shop kann entweder als Gast oder über die Erstellung eines Kundenkontos erfolgen.
2.2. Voraussetzung für die Erstellung eines Kundenkontos ist das Ausfüllen des Neukunden-Formulars in dem Online-Shop; sämtliche von dem Formular als erforderlich abgefragte Daten sind wahrheitsgetreu anzugeben und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
2.3. Die Registrierung im Online-Shop wird durch Brockmann per E-Mail bestätigt. Die Bestätigung wird an die angegebene E-Mail Adresse versendet.
2.4. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm eingegebenen Angaben korrekt und vollständig sind. Soweit sich Daten des Kunden ändern, ist dieser verpflichtet, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren. Alle Änderungen können nach erstmaliger Registrierung online vorgenommen werden.
2.5. Der Kunde ist verpflichtet, ein sicheres Passwort für das Benutzerkonto zu vergeben und dieses geheim zu halten. Der Kunde kann über das Benutzerkonto jederzeit sein Passwort ändern. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten selbst verantwortlich und wird diese geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen sowie bei einem Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten oder einem entsprechenden Verdacht ist dies Brockmann per E-Mail unter der E-Mail Adresse info@brockmann.de anzuzeigen. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Kunden missbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.
2.6. Bei einem Verdacht auf Missbrauch der Leistungen von Brockmann-Shop.de und/oder bei Angabe falscher Daten behält sich Brockmann das Recht vor, das Kundenkonto zu sperren.

3. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Subunternehmer

3.1. Im Online-Shop von Brockmann können Produkte (Baustoffe, etc.) und Leistungen (Abfallbehälter, etc.) über ein Warenkorbsystem bestellt werden. Die Angebote der Produkte und Leistungen im Online-Shop von Brockmann sind nicht rechtlich bindend. Die Angebote beinhalten vielmehr nur eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots in Form einer Bestellung. Indem der Kunde den Button „zahlungspflichtig bestellen“ auf der Warenkorbseite anklickt, gibt er eine verbindliche Bestellung bezüglich aller im Warenkorb befindlichen Produkte und Dienstleistungen ab. Auf der Warenkorbseite kann der Kunde sämtliche Eingaben noch einmal überprüfen und korrigieren. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Brockmann kommt durch die Annahme der Bestellung durch Brockmann zustande. Die Annahme erfolgt durch die Breitstellung der Produkte oder durch Annahme per E-Mail. Die von Brockmann automatisch generierte Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.
3.2. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3.3. Abfallbehälter:
Vertragsgegenstand bei der Bestellung eines Abfallbehälters von Brockmann (z.B. Container, BrockBag) ist die mietweise Überlassung des Abfallbehälters, die Lieferung und Abholung des Abfallbehälters sowie die Entsorgung der Abfälle. Die Konditionen für den Abfallbehälter (Mietdauer, Abfallsorte, etc.) ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen, die im Online-Shop aufgeführt sind.
 
Die überlassenen Behälter verbleiben im Eigentum von Brockmann. Eine Weiter- bzw. Untervermietung der überlassenen Behälter ist – mit Ausnahme für den BrockBag – nicht zulässig.
 
Brockmann ist zur Zwischenlagerung der Abfälle berechtigt.
3.4. Verkauf von Baustoffen:
Der Kunde kann von Brockmann Baustoffe nach den jeweiligen Produktbeschreibungen im Online-Shop erwerben.
3.5 Brockmann behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Subunternehmer zu erfüllen. Hierüber wird er den Kunden in Kenntnis setzen.

4. Preis, Zahlungsbedingungen

4.2. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.2. Grundsätzlich bietet Brockmann die folgenden Zahlarten an: PayPal, Lastschrift, Kreditkarte und Paydirekt. Brockmann behält sich jedoch bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind von dem Kunden zu tragen.
4.3. Die Zahlung wird mit Lieferung bzw. Leistung fällig. Für die Erfüllung und die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Bankkonto von Brockmann maßgeblich.
4.4. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung von Brockmann, die nach Eintritt der Fälligkeit des Zahlungsanspruches erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der Kunde in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten oder zu einem nach dem Vertrag bestimmbaren Zahlungszeitpunkt leistet. Ist der Kunde Unternehmer/Kaufmann gerät der Kunde unabhängig von einer Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung in Verzug.
4.5. Ist der Kunde Unternehmer/Kaufmann, ist eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden. Entsprechendes gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. Weitere Voraussetzung für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist, dass die zugrundeliegenden Ansprüche unmittelbar mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen, aus dem Ansprüche von Brockmann beruhen. Die Regelung in dieser Ziffer 4.5 findet auch bei der Geltendmachung von Mängeln Anwendung.

5. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

6. Lieferbedingungen und Abholbedingungen von Abfallbehältern

6.1. Über den Termin für die Erbringung der Dienstleistung, insbesondere den Liefertermin des Abfallbehälters sowie den Abholtermin, informiert Brockmann bei der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. vor Abgabe der Bestellung.
6.2. Lieferverzögerungen oder Abholverzögerungen der bestellten Abfallbehälter durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist bzw. der Abholfrist. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb von Brockmann oder bei den Vorlieferanten von Brockmann. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind in diesem Falle in den Grenzen der Ziffer 11 (Haftung) ausgeschlossen.
6.3. Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 11 (Haftung) ausgeschlossen.

7. Lieferbedingungen für den Verkauf von Waren

7.1. Liefertermine und -fristen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. werden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer sind Liefertermine und -fristen ca. Termine und gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
7.2. Brockmann ist zu Teillieferungen bei dem Absatz von Waren berechtigt, soweit diese nicht das zumutbare Mindestmaß unterschreiten.
7.3. Der Kunde hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind Brockmann unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.
7.4. Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb von Brockmann oder bei den Vorlieferanten von Brockmann. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind in diesem Falle in den Grenzen der Ziffer 11 (Haftung) ausgeschlossen.
7.5. Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 11 (Haftung) ausgeschlossen.
7.6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so ist Brockmann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Brockmann kann nach seiner Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder eine Schadenspauschale in Höhe von 25 % des Bruttokaufpreises verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Brockmann überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale von 25 % entstanden ist.
7.7. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, so geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagerortes, die Gefahr des zufälligen Verlustes und des zufälligen Untergangs auf ihn über. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der ursprünglichen Übergabebereitschaft auf den Kunden über. Brockmann ist auf Wunsch des Kunden bereit, entsprechende Versicherungen zu bewirken.
7.8. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl von Brockmann vorbehalten, wobei Brockmann insoweit keine Haftung trifft.

8. Eigentumsvorbehalt bei dem Verkauf von Waren

8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Brockmann. Die Ware bleibt daneben bis zur Bezahlung aller zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen von Brockmann aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von Brockmann. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, so erfasst das Vorbehaltseigentum von Brockmann auch seine zukünftig gegen den Kunden entstehende Forderungen einschließlich Saldoforderungen. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, dient die Vorbehaltsware schließlich auch der Sicherung aller Forderungen von Brockmann gegenüber Unternehmen, an denen der Kunde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
8.2. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, so gilt für die Dauer des Eigentumsvorbehalts folgendes: Die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes trägt der Kunde. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kaufgegenstand zum Neuwert unter Einbeziehung jeglichen Transportrisikos gegen Vollkasko und Haftpflicht zu versichern, und zwar mit der Maßgabe, dass die Rechte aus der Versicherung Brockmann zustehen. Alle Ansprüche des Kunden aus dem Versicherungsvertrag werden hiermit schon jetzt an Brockmann abgetreten. Versicherungsleistungen sind in vollen Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Im Totalschadensfall sind die Versicherungsleistungen zur Tilgung der Restforderungen von Brockmann zu verwenden. Ein Mehrbetrag steht dem Kunden zu.
8.3. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltswaren erfolgt unentgeltlich für Brockmann, d.h. rechtlich ist er Hersteller der neuen Sache im Sinne von § 950 BGB. Der Kunde ist verpflichtet, den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand unentgeltlich zu verwahren.
8.4. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware an Dritte und die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften an der Vorbehaltsware durch den Kunden sind ausgeschlossen.
8.5. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung des gelieferten Kaufgegenstandes oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Kunde tritt Brockmann schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiter-veräußerung zustehenden Forderungen einschließlich etwaiger Kontokorrentsaldoforderungen mit allen Nebenrechten ab. Brockmann nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist zum Einzug der von Brockmann abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange Brockmann diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Bei Erlöschen der Einzugsermächtigung hat der Kunde auf Verlangen von Brockmann unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er den Kaufgegenstand veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Die nach dem Erlöschen des Forderungseinzugsrechtes auf an Brockmann abgetretene Forderungen bei dem Kunden eingehenden Gelder sind bis zur Höhe aller gesicherten Forderungen treuhänderisch entgegenzunehmen und sofort an Brockmann auszukehren.
Ist der Kunde Verbraucher, so ist er zur Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes nicht berechtigt. Nimmt er gleichwohl eine Veräußerung vor, so gelten die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer 8.5
8.6. Der Kunde hat Brockmann jede Beeinträchtigung der Rechte an dem im Eigentum von Brockmann stehenden Kaufgegenstand unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat die Kosten aller Maßnahmen zur Freistellung des Brockmann sicherungsübereigneten Gegenstandes von Rechten Dritter zu tragen.
8.7. Übersteigt der Wert der Brockmann abgetretenen Forderungen dessen Forderung gegen den Kunden um mehr als 10 %, so ist Brockmann auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
8.8. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Brockmann die Vorbehaltsware auf Verlangen unverzüglich herauszugeben, ohne dass es eines Rücktritts vom Vertrag von Brockmann bedarf. Entsprechendes gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden. Das Rücknahmeverlangen und die Rücknahme gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9. Pflichten des Kunden, Haftung des Kunden, Freistellung

9.1. Bereitstellung Abfallbehälter:
9.1.1. Der Kunde hat für einen geeigneten Aufstellplatz der Abfallbehälter und für die gefahrlose Befahrbarkeit der notwendigen Zufahrtswege zu sorgen. Soweit die Abfallbehälter auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden sollen, hat der Kunde die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen, und für die notwendige Verkehrssicherung/Beleuchtung, Absperrung, Schutz vor Schäden durch den Abfallbehälter, abschließende Reinigung, etc. zu sorgen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass der Stellplatz für die Abfallbehälter am Tag der Lieferung und / oder am Tag der Abholung frei zugänglich ist.
9.1.2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Abfallbehälter nur mit den vertraglich vereinbarten Sorten (vgl. Ziffer 3.3) beladen wird, das vertragliche Höchstgewicht nicht überschritten wird, keine Ladung über die Wände hinausragt und die Befüllung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Abfallbehälter nicht wie vereinbart abgeholt wird.
9.2. Absatz von Baustoffen:
Der Kunde hat für einen geeigneten Entladeplatz der Baustoffe und für die gefahrlose Befahrbarkeit der notwendigen Zufahrtswege zu sorgen. Soweit die Baustoffe auf öffentlicher Verkehrsfläche entladen werden sollen, hat der Kunde die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung/Beleuchtung, Absperrung, abschließende Reinigung des Entladeplatzes, etc. zu sorgen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass der Entladeplatz für die Baustoffe am Tag der Lieferung und / oder am Tag der Abholung frei zugänglich ist.
9.3. Haftung des Kunden:
9.3.1. Verstößt der Kunde gegen seine Pflicht nach Ziffer 9.1.1 oder Ziffer 9.2 und führt dies zu Wartezeiten, vergeblichen An- oder Abfahrten oder Umsetzen des Abfallbehälters, ohne dass Brockmann dies zu verschulden hat, hat der Kunde Brockmann den entstandenen Schaden zu ersetzen. Brockmann kann nach seiner Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder eine Schadenspauschale verlangen. Die Höhe der jeweiligen Schadenspauschale (Vergebliche An- und Abfahrt, Umsetzen des Containers, Wartezeit, etc.) ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Online-Shop für den jeweiligen Abfallbehälter bzw. den jeweiligen Baustoff.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Brockmann überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als die Schadenspauschale nach der jeweiligen Produktbeschreibung entstanden ist.
9.3.2. Überschreitet der Kunde das Höchstgewicht des Abfallbehälters nach Ziffer 9.1.2, hat der Kunde Brockmann den entstandenen Schaden zu ersetzen. Brockmann kann nach seiner Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder eine Schadenspauschale verlangen. Die Schadenspauschale beträgt pro m3 10% der vereinbarten Vergütung bei einer Überlassungsdauer von sieben Tagen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Brockmann überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als die Schadenspauschale entstanden ist.
9.3.3. Verstößt der Kunde gegen Ziffer 9.1.2 und belädt den Abfallbehälter mit anderen als den vereinbarten Sorten, hat der Kunde Brockmann den entstandenen Schaden zu ersetzen. Brockmann kann nach seiner Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die Schadenspauschale gemäß der Produktbeschreibung im Online-Shop für den jeweiligen Abfallbehälter verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Brockmann überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als die Schadenspauschale entstanden ist.
9.3.4. Der Kunde haftet für Schäden der Abfallbehälter, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Behandlung oder mangelhafte Bedienung, entstanden sind.
9.3.5. Freistellung:
Der Kunde stellt Brockmann von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Pflichten nach den Ziffern 9.1 und 9.2 verletzt oder Brockmann auf Anweisung des Kunden Container bzw. die Baustoffe auf fremden Grund aufgestellt bzw. abgeladen hat.

10. Sach- und Rechtsmängel

10.1. Ist der Kunde Verbraucher, gilt die gesetzliche Mängelhaftung mit den Modifikationen gem. dieser Ziffer 10 und der Ziffer 11 (Haftung), sofern und soweit die Modifikationen gegenüber Verbrauchern Anwendung finden.
10.2. Leistungsbeschreibungen sowie sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation. Es handelt sich insoweit nicht um die Zusicherung von Eigenschaften, die Gegenstand einer Garantie sind. Etwaige öffentliche Werbeaussagen/Produktangaben von Dritten oder von Brockmann sind nicht Gegenstand der vertraglichen Produktspezifikation, es sei denn, Brockmann trifft eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden.
10.3. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, ist er verpflichtet, die gelieferte Ware (z.B. Baustoffe) unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel sowie Falschlieferungen oder Mindermengen, Brockmann gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige gilt als unverzüglich, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Sache bei Brockmann eingeht. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer sind Brockmann verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
10.4. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, so gilt für seine Mängelansprüche für gelieferte Waren (z.B. Baustoffe) auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt folgendes: Die Mängelansprüche beschränken sich grundsätzlich auf einen Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch. Das Wahlrecht liegt hier bei Brockmann. Brockmann ist berechtigt, eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen, mindestens jedoch drei. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so hat der Kunde nach seiner Wahl ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung. Dieses Recht ist beschränkt auf die betroffene Lieferung, soweit eine derartige Beschränkung aufgrund der Natur der Sache für den Kunden nicht unzumutbar ist. Falls die spezifizierten Leistungsmengen nicht erreicht werden, hat der Kunde nach Fehlschlagen der Mängelbeseitigung lediglich Anspruch auf angemessene Minderung. Dies gilt nicht, wenn die Leistungsparameter ausdrücklich zugesichert sind oder die Übernahme des Liefergegenstandes unter den gegebenen Umständen unzumutbar ist.
10.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Brauchbarkeit.
10.6. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, so gilt für die Verjährung seiner Mängelansprüche folgendes: Mängelansprüche für neue Gegenstände verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Brockmann, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt. Mängelansprüche für erbrachte Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen verjähren in drei Monaten nach Abschluss der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, jedoch nicht vor Ablauf der ursprünglichen Frist.
10.7. Wird der Gegenstand der Lieferung (z.B. Baustoffe) nachträglich an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht und erhöhen sich hierdurch die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Material- oder Arbeitskosten, so sind diese von Brockmann nicht zu tragen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Verbringung des Gegenstandes der Lieferung seinem bestimmungsgemäßem und vertraglich vereinbarten Gebrauch entspricht.
10.8. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Bedienung, gewöhnliche Abnutzung oder Korrosion entstanden sind, sind von der Mängelhaftung ausgenommen.
10.9. Sofern Brockmann Fremderzeugnisse Dritter an den Kunden liefert, tritt er bereits jetzt seine ihm zustehenden Mängelansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden ab. Der Kunde nimmt hiermit die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, zunächst aus den abgetretenen Mängelansprüchen gegen den Lieferanten vorzugehen. Sollten Mängelansprüche gegen den Lieferanten nicht durchsetzbar sein, so hat der Kunde dies Brockmann nachzuweisen. Brockmann wird sodann seiner Mängelhaftung entsprechend handeln.
10.10. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, so gilt ergänzend folgendes: Im Rahmen eines Rückgriffregresses gem. § 478 BGB hat der Kunde Brockmann über Reklamationen seiner Abnehmer zu unterrichten und Brockmann die Möglichkeit einzuräumen, Mängelansprüche der Abnehmer direkt mit diesen zu regulieren. Nimmt Brockmann diese Möglichkeit nicht wahr, so haftet Brockmann dem Kunden nur insoweit, als dieser seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Rechte eingeräumt hat.

11. Haftung

11.1. Die Haftung von Brockmann nach Vertrag und Gesetz ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist
11.2. Der Haftungsausschluss von Brockmann gem. Ziffer 11.1 gilt nicht für:
  • Schäden, die Brockmann vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • sofern und soweit Brockmann nach den zwingenden Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes haftet;
  • sofern und soweit Brockmann eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat und Schäden aus der Verletzung der Garantie entstanden sind;
  • in Fällen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
11.3. In Fällen leichter und einfacher Fahrlässigkeit von Brockmann haftet Brockmann – sofern Brockmann nicht schon gem. Ziffer 11.2 für Schäden haftet – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung von Brockmann ist dabei auf den vertragstypischen, für Brockmann bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
11.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Brockmann sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Brockmann.

12. Datenschutz

Brockmann ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Kunden – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz, zu verarbeiten. Die Datenschutzerklärung von Brockmann kann hier eingesehen werden.

13. Sonstiges

13.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Online-Shop AGB nichtig oder unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Online-Shop AGB im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen dieser Online-Shop AGB ab dem Zeitpunkt der Unwirksamkeit durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel, das mit diesen Online-Shop AGB verfolgt wird, am nächsten kommen. Die Regelungen gelten entsprechend, wenn diese Online-Shop AGB eine Lücke aufweisen oder sich später in diesen Online-Shop AGB eine Lücke ergeben sollte.
13.2. Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers.odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die E-Mail-Adresse von Brockmann lautet info@brockmann.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Brockmann nicht verpflichtet und nicht bereit.
13.3. Mit Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird Neumünster als Gerichtsstand vereinbart. Brockmann ist aber berechtigt, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Neumünster ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde als Nichtkaufmann im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung Brockmann nicht bekannt ist.
13.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf die zwingenden Vorschriften des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Stand: Dezember 2017

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