Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Gesetz für Abfallwirtschaft und Ressourcenschonung in Deutschland. Es regelt den Umgang mit Abfällen und zielt darauf ab, natürliche Ressourcen zu schonen, Umweltbelastungen zu reduzieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Das Gesetz setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um und bildet die Grundlage für die Abfallpolitik in Deutschland.
Das KrWG definiert eine fünfstufige Abfallhierarchie, die als Leitlinie für den Umgang mit Abfällen dient:
Ein wichtiger Bestandteil des KrWG ist die Produktverantwortung. Hersteller und Vertreiber werden verpflichtet, sich über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte Gedanken zu machen – von der Herstellung bis zur Entsorgung. Unternehmen müssen daher Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und umweltfreundlichen Entsorgung ergreifen. Dazu gehört zum Beispiel die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte oder Batterien sowie die Förderung von recycelbaren Verpackungsmaterialien.
Das Gesetz legt nicht nur Pflichten für Hersteller fest, sondern auch für Kommunen und Unternehmen. Städte und Gemeinden müssen Systeme zur getrennten Sammlung von Bioabfall, Papier, Glas, Kunststoff und Metall bereitstellen, um Recycling zu ermöglichen. Gewerbebetriebe sind dazu verpflichtet, ihre Abfälle möglichst sortenrein zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen.
Für Verbraucher bedeutet das KrWG, dass die Mülltrennung noch wichtiger wird. Eine falsche Entsorgung kann dazu führen, dass Wertstoffe nicht recycelt werden können und aufwendig aussortiert oder verbrannt werden müssen. Durch eine bewusste Entscheidung beim Einkauf – etwa durch den Kauf von Mehrwegverpackungen oder recycelten Produkten – kann jeder Einzelne zur Kreislaufwirtschaft beitragen.
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