In den Grünabfall gehören ausschließlich pflanzliche Abfälle aus Garten- und Landschaftspflege, wie Rasenschnitt, Laub, Zweige und Strauchschnitt. Doch nicht alles, was grün oder organisch wirkt, darf in die grüne Tonne oder auf den Kompost. Um die Qualität des Komposts und die Umwelt zu schützen, ist es wichtig, genau zu wissen, welche Materialien nicht in den Grünabfall gehören.
Obwohl der Name „Grünabfall“ vermuten lässt, dass alle pflanzlichen Reste dort entsorgt werden können, gibt es Ausnahmen. Insbesondere behandelte oder belastete Pflanzenmaterialien können Probleme verursachen. Beispielsweise sollten Pflanzen, die von Schädlingen befallen oder mit chemischen Mitteln behandelt wurden, nicht im Grünabfall landen. Sie könnten den späteren Kompost belasten oder Schädlinge weiterverbreiten. Auch invasive Pflanzenarten sollten besser über den Restmüll entsorgt werden, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern.
Neben problematischen Pflanzen gehören auch viele weitere Stoffe nicht in den Grünabfall. Anorganische Abfälle wie Steine, Metalle, Glas oder Plastik haben dort nichts verloren. Selbst „kompostierbare“ Plastiktüten sind oft ein Problem, da sie sich im industriellen Kompostierungsprozess nicht schnell genug zersetzen. Auch Asche, insbesondere von behandelten Hölzern, kann Schadstoffe enthalten und sollte nicht im Grünabfall entsorgt werden.
Tierische Abfälle, einschließlich Hundekot, Katzenstreu oder Fleischreste, gehören ebenfalls nicht hinein. Diese Abfälle könnten Krankheitserreger enthalten und den Kompost verunreinigen. Gleiches gilt für Holz, das behandelt, lackiert oder imprägniert wurde – dieser muss gesondert als Sperrmüll oder über den Wertstoffhof entsorgt werden.
Um sicherzugehen, dass im Grünabfall nur geeignete Materialien landen, sollten Abfälle immer sorgfältig sortiert werden. Wer unsicher ist, ob bestimmte Abfälle erlaubt sind, kann bei der örtlichen Abfallberatung nachfragen. Viele Kommunen bieten zudem Informationsmaterialien an, die schnell Klarheit schaffen.
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