Beim Renovieren, Entrümpeln oder beim Austausch von Möbeln fällt oft Altholz an. Doch Altholz ist nicht gleich Altholz. Je nachdem, wie das Holz behandelt wurde, unterscheidet man vier verschiedene Kategorien. Diese Einteilung ist wichtig, weil nicht jedes Holz auf die gleiche Weise verwertet oder entsorgt werden darf.

Hierzu zählt unbehandeltes Holz, das nicht beschichtet, lackiert oder verleimt wurde. Beispiele sind rohe Holzlatten, unbehandelte Paletten oder naturbelassene Möbelstücke. Dieses Holz darf meist ohne Einschränkung auf dem Recyclinghof abgegeben werden und wird dort zur stofflichen Verwertung angenommen, etwa für die Spanplattenproduktion.
Typische Beispiele dafür sind:

Gestrichenes, furniertes oder lackiertes Holz, das aber keine schädlichen Holzschutzmittel enthält, fällt in diese Kategorie. Typisch sind Möbel aus Spanplatten oder Innentüren. Auch diese Art von Holz kann in der Regel über den Recyclinghof entsorgt werden. Dort wird es geprüft und in den passenden Entsorgungsweg überführt.
Typische Beispiele sind:

A3-Holz ist mit bestimmten Kunststoffen oder halogenhaltigen Lacken beschichtet. Dazu zählen zum Beispiel Küchenarbeitsplatten mit Kunststoffoberflächen oder Möbel mit PVC-Beschichtung. Diese Art von Altholz wird meist energetisch verwertet, also verbrannt. Viele Recyclinghöfe nehmen A3-Holz an, es sollte jedoch vorher geklärt werden, ob dies möglich ist.
Typische Beispiele für A3 Altholz:

Besonders problematisch ist A4-Holz. Hierzu gehören stark behandelte Hölzer wie imprägnierte Gartenmöbel, Bahnschwellen oder alte Fensterrahmen mit Holzschutzmitteln. Dieses Holz kann über einen Wertstoffhof, einen Entsorgungsbetrieb mit Container oder einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden.
Typische Beispiele:
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