HBCD-haltiges Styropor/Styrodur unterliegt der POP-Verordnung, die zum 01.08.2017 den Umgang mit diesem Stoff regelt. HBCD ist eine Abkürzung für HexaBromCyclo-Dodecan. In oder an Gebäuden wurden Dämmplatten aus Styropor/Styrodur mit dieser Chemikalie behandelt, um die Entflammbarkeit gering zu halten. Diese HBCD-haltigen Dämmplatten (in verschiedensten Farben) sind sowohl beim Rückbau als auch bei der Abfuhr umwelt- und arbeitsschutzrechtlich unbedenklich. Es entstehen weder krebserregende, lungengängige Stäube wie bei Asbest noch löst sich HBCD wegen der geringen Wasserlöslichkeit bei Regen aus den Dämmplatten.
Wie gefährlicher Abfall, wird HBCD-haltiges Styropor/Styrodur grundsätzlich getrennt gehalten und mit einem Entsorgungsnachweis und Begleitpapieren abgefahren.
Neueres Material ist meist HBCD-frei, dann entfällt auch die Nachweispflicht. Genaue Informationen erhalten Sie diesbzüglich vom jeweiligen Hersteller, ebenso ist es möglich, ein Analyselabor mit einer enstprechenden Untersuchung zu beauftragen. Rufen Sie uns gern bei Fragen zu diesem Thema an.